Pressemitteiung
Oberbayern – Weilheim

Vandalen geschnappt

WEILHEIM.Wie Christof Schramm, der Pressesprecher des Kreisverbands Weilheim-Schongau der AfD mitteilte, konnten drei Vandalen, die Wahlplakate der AfD zerstörten, auf frischer Tat ertappt werden.
Der Vorfall ereignete sich am Montag, 17.9. an der Kerschensteiner Straße in der Nähe der Berufsschule in Weilheim. Die Täter wurden bei der Tatausführung mehrfach so fotografiert, dass die eindeutige Identifikation der Personen und der Tatnachweis sichergestellt ist.
Wie Schramm klarstellte, nutze die AfD konsequent alle Möglichkeiten des Strafrechts und des Zivilrechts, um gegen Vandalen vorzugehen, die Wahlplakate beschädigen, zerstören oder entfernen und habe in diesem Fall bereits Strafanzeige erstattet.
Die Beschädigung ist laut Schramm eine Straftat nach § 303 StGB, ebenso kann der Straftatbestand des Diebstahls zur Anwendung kommen, was im Extremfall Freiheitsstrafe, in weniger bedeutsamen Fällen aber bereits empfindliche Geldstrafen zur Folge habe.
Außerdem werde die AfD alle Möglichkeiten des Zivilrechts nutzen, um zusätzlich Schadenersatz für die Plakate, der selbstverständlich alle Kosten für die Bestellung, Lagerung, Transport und Ausbringung der Plakate einschließlich des entsprechenden Personalaufwands beinhalte, einzuklagen .
Dies führe in der Praxis zu Schadenersatz von oft fünfzig Euro pro Plakat, was bei mehreren zerstörten Plakaten nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen plus entsprechender Anwalts- und Gerichtskosten bedeute.
Die konsequente Überwachung der Plakatierung werde von der AfD bis zum Ende des Wahlkampfs fortgesetzt.

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